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   OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96   

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OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96 (https://dejure.org/1996,3656)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.1996 - 18 W 19/96 (https://dejure.org/1996,3656)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - 18 W 19/96 (https://dejure.org/1996,3656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 FGG; § 20 FGG; § 27 FGG; § 29 FGG; § 550 ZPO; § 1612 Abs. 2 S. 1, 2 BGB; § 1618a BGB
    Barunterhalt statt Unterhaltsgewährung in Form von Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld; Wirksamkeit einer Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung; Voraussetzung des Vorliegens besonderer Gründe für die Abänderung der gewählten Unterhaltsart; Tiefgreifende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Barunterhalt statt Unterhaltsgewährung in Form von Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld; Wirksamkeit einer Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung; Voraussetzung des Vorliegens besonderer Gründe für die Abänderung der gewählten Unterhaltsart; Tiefgreifende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 966
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92

    Änderung der Unterhaltsbestimmung für ein volljähriges Kind

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Die in § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene Voraussetzung der besonderen Gründe ist als unbestimmter Rechtsbegriff vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde nur dahin gehend nachzuprüfen, ob die vom Beschwerdegericht festgestellten Tatsachen in ihrer Gesamtheit richtig bewertet sind und ob sie den Rechtsbegriff ausfüllen (BayObLG NJW-RR 1992, 1219; NJW-RR 1995, 1093; Keidel/Kuntze/Winkler FGG, 13. Aufl., § 27 Rdnr. 30 m.w.N.).

    1988, 527; BayObLG NJW-RR 1992, 1219; 1995, 1093; KG FamRZ 1990, 791 ff.; OLG Celle …

  • KG, 09.01.1990 - 1 W 6225/89

    Unterhalt; Änderung; Kind; Aufenthalt; Elternteil; Zerwürfnis; Streit; Verhältnis

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    1988, 527; BayObLG NJW-RR 1992, 1219; 1995, 1093; KG FamRZ 1990, 791 ff.; OLG Celle …

    Es ist deshalb davon auszugehen, daß sie mindestens vom Zeitpunkt des Zugangs der Antragstellung beim Antragsgegner, hier also mindestens ab 29.03.1995, die Leistung von Barunterhalt begehrt (so ausdrücklich: KG FamRZ 1990, 791, 793; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 141; 1994, 460, 461), [OLG Düsseldorf 22.02.1993 - 3 Wx 520/92] Mit dieser zeitlich begrenzten Rückwirkung ist auch dem Schutzbedürfnis des unterhaltspflichtigen Elternteils genüge getan, denn vom Zeitpunkt des Zuganges der Antragsschrift muß ein Elternteil damit rechnen, auf Barunterhalt in Anspruch genommen zu werden.

  • BayObLG, 14.12.1994 - 1Z BR 146/94

    Vormundschaftsgerichtliche Änderung der Art der Unterhaltsgewährung auf Antrag

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Die in § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene Voraussetzung der besonderen Gründe ist als unbestimmter Rechtsbegriff vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde nur dahin gehend nachzuprüfen, ob die vom Beschwerdegericht festgestellten Tatsachen in ihrer Gesamtheit richtig bewertet sind und ob sie den Rechtsbegriff ausfüllen (BayObLG NJW-RR 1992, 1219; NJW-RR 1995, 1093; Keidel/Kuntze/Winkler FGG, 13. Aufl., § 27 Rdnr. 30 m.w.N.).

    1988, 527; BayObLG NJW-RR 1992, 1219; 1995, 1093; KG FamRZ 1990, 791 ff.; OLG Celle …

  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 56/87

    Unterhaltsbestimmungsrecht gegenüber einem volljährigen Kind

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Vielmehr kann bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil gegenüber einem volljährigen Kind ein einseitiges Bestimmungsrecht ausüben, soweit nicht berechtigte Belange des anderen Elternteils beeinträchtigt werden (BGH, FamRZ 1988, 831).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich gem. den §§ 20, 29 Abs. 1 FGG bereits aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92, 95) [BGH 23.09.1959 - IV ZB 105/59].
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82

    Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Denn aus dem Wortlaut des § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB läßt sich nicht herleiten, daß beide Eltern an der Bestimmung mitwirken müssen (BGH FamRZ 1984, 37).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1993 - 3 Wx 520/92

    Gewährung von Naturalunterhalt; Bestimmung der Eltern; Ersatz für Barunterhalt;

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Es ist deshalb davon auszugehen, daß sie mindestens vom Zeitpunkt des Zugangs der Antragstellung beim Antragsgegner, hier also mindestens ab 29.03.1995, die Leistung von Barunterhalt begehrt (so ausdrücklich: KG FamRZ 1990, 791, 793; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 141; 1994, 460, 461), [OLG Düsseldorf 22.02.1993 - 3 Wx 520/92] Mit dieser zeitlich begrenzten Rückwirkung ist auch dem Schutzbedürfnis des unterhaltspflichtigen Elternteils genüge getan, denn vom Zeitpunkt des Zuganges der Antragsschrift muß ein Elternteil damit rechnen, auf Barunterhalt in Anspruch genommen zu werden.
  • OLG Hamm, 10.12.1985 - 15 W 226/85

    Beschränkung der gerichtlichen Änderung einer Unterhaltsbestimmung auf die Zeit

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Soweit das Begehren der Antragstellerin allerdings so zu verstehen sein sollte, daß rückwirkend eine Abänderung bereits ab Unterhaltsbestimmung, d.h. ab 09.04.1994 begehrt wird, ist dies nach wohl herrschender Meinung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 386; wohl auch BayObLG FamRZ 1989, 1222; Palandt/Diedrichsen BGB, 54. Aufl., § 1612 Rdnr. 20, Soergel/Häberle BGB, 12. Aufl., § 1612 Rdnr. 18) nicht möglich.
  • OLG Köln, 25.10.1976 - 16 Wx 113/76
    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Besondere Gründe i.S. der vorgenannten Vorschrift, die eine Änderung der von einem Elternteil getroffenen Bestimmung rechtfertigenkönnen, liegen vor, wenn - auch ohne Verschulden oder eine überwiegende Ursache in der Sphäre der Eltern - zwischen ihnen und dem Kind eine tiefgreifende Entfremdung eingetreten ist, die das Kind nicht verschuldet hat (KG FamRZ 1970, 415, 417; OLG Köln FamRZ 1977, 54; BayObLG FamRZ 1979, 950; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 494; OLG Hamburg FamRZ 1983, 1053; BayObLG …
  • BayObLG, 20.07.1989 - BReg. 1a Z 3/89

    Antrag; Kind; Änderung; Elterliche Bestimmung; Naturalunterhalt;

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96
    Soweit das Begehren der Antragstellerin allerdings so zu verstehen sein sollte, daß rückwirkend eine Abänderung bereits ab Unterhaltsbestimmung, d.h. ab 09.04.1994 begehrt wird, ist dies nach wohl herrschender Meinung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 386; wohl auch BayObLG FamRZ 1989, 1222; Palandt/Diedrichsen BGB, 54. Aufl., § 1612 Rdnr. 20, Soergel/Häberle BGB, 12. Aufl., § 1612 Rdnr. 18) nicht möglich.
  • OLG Hamm, 14.02.1990 - 10 WF 77/90

    Vornahme der Unterhaltsbestimmung; Beeinträchtigung des Elternteils;

  • BayObLG, 05.08.1988 - BReg. 1a Z 44/88

    Unterhaltsrechtsstreit; Verteidigung; Erklärung; Naturalunterhalt;

  • OLG Zweibrücken, 27.08.1980 - 3 W 99/80
  • OLG Hamburg, 14.07.1983 - 2 W 13/83
  • BayObLG, 19.05.1999 - 1Z BR 188/98

    Zur Änderung der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung

    Eine Rückwirkung der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts ist nur bis zum Zeitpunkt der Antragstellung möglich, der in der Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner zu sehen ist (BayObLG FamRZ 1985, 515 /516; 1989, 1222/1224; OLG Hamm FamRZ 1986, 386/387; OLG Celle FamRZ 1997, 966/967; Palandt/Diederichsen § 1612 Rn. 20).
  • KG, 13.08.2002 - 13 UF 42/02

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für eine Unterhaltsbestimmung eines

    Hierzu zählt insbesondere eine zwischen dem Kind und dem bestimmenden Elternteil eingetretene tief greifende Entfremdung, die nicht alleine auf einem rücksichtslosen oder provozierenden Verhalten des Kindes beruht (vgl. OLG Celle FamRZ 1997, 966 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 235 ; KG, FamRZ 1990, 643).
  • OLG Köln, 15.05.2001 - 4 UF 79/01
    Hierzu zählt insbesondere eine zwischen dem Kind und dem bestimmenden Elternteil eingetretene tiefgreifende Entfremdung, die nicht alleine auf einem rücksichtslosen oder provozierenden Verhalten des Kindes beruht (vgl. OLG Celle FamRZ 97, 966; OLG Düsseldorf FamRZ 96, 235; KG FamRZ 90, 643).
  • OLG Koblenz, 11.03.1999 - 13 UF 40/99
    Hierzu zählt insbesondere eine zwischen dem Kind und dem bestimmenden Elternteil eingetretene tiefgreifende Entfremdung, die nicht allein auf einem rücksichtslosen und provozierenden Verhalten des Kindes beruht (vgl. OLG Celle, FamRZ 97, 966 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 96, 235 ; KG, FamRZ 90, 643 ).
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